Gemäss den US Quellensteuervorschriften
kann eine Non-US Person Abkommenserleichterungen geltend machen, sofern
sie berechtigt ist von den Abkommensvorteilen zu profitieren.
Dieser Abschnitt stellt Informationen über die
amerikanischen DBA zur Verfügung. Er soll als Unterstützung
bei der Prüfung dienen, ob eine ansässige Person berechtigt
ist, die Abkommensvorteile einzuverlangen.
Klicken Sie bitte auf die Länderliste, um
auf (1) eine Zusammenstellung aller anwendbaren DBA für US
Dividenden und US Zinsen, die durch Portfolio Investments generiert
werden, sowie auf (2) alle offiziellen Texte der DBA und auf (3)
die Nennung der spezifischen Artikel zur Einschränkung der
Abkommensvorteile (LOB-Artikel, sofern vorhanden) zuzugreifen. Zusätzlich
sind (4) Übersetzungen des DBA Schweiz-USA auf Deutsch, Italienisch
und Französisch und (5) ein benutzerfreundliches Programm zur
Analyse der LOB-Klausel des DBA Schweiz-USA enthalten.
Obwohl alle Informationen in diesem Abschnitt äusserst sorgfältig
und genaustens überprüft wurden und regelmässig überarbeitet
werden, übernehmen die Schweizerische Bankiervereinigung und
KPMG keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch die
Benutzung dieser Informationen entstehen können.
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